Buchführung:
Wir verbuchen sämtliche Bankkonten und Barkassen zeitnah in einer Software für Finanzbuchhaltung. Grundlage ist ein von uns entwickelter Kontenrahmen, der auf dem SKR03 basiert und mit Ihnen abgestimmt wird.

Zahlungsverkehr:
Wir überwachen Zahlungseingänge und bereiten Lastschriften und Überweisungen zur Zahlung vor. Die Erteilung einer Kontovollmacht ist dazu i.d.R. nicht notwendig. Dies bleibt bei Vorstand, der somit die volle Kontrolle über die Kontobewegungen hat.

Wirtschaftsplan mit monatlichem Soll-Ist-Vergleich:
Vor bzw. zu Beginn eines Kindergartenjahres (oder Kalenderjahres) erstellen wir in enger Absprache mit Ihnen einen Wirtschaftsplan, in dem sämtliche Zahlungsein- und -ausgänge monatlich aufgetragen sind. Unmittelbar nach der monatlichen Verbuchung der Geschäftsvorfälle lassen wir Ihnen einen Soll-Ist-Vergleich zukommen (mit eventuell notwendigen Erläuterungen). So hat der Vorstand das gesamte Jahr über einen zeitnahen und guten Überblick über die finanzielle Entwicklung der KiTa und eine fundierte Grundlage für notwendige Entscheidungen.

Unterjährige Wirtschaftspläne/Kalkulationen:
Bei anstehenden unternehmerischen Entscheidungen wie z.B. personellen Veränderungen, Anschaffungen oder Erweiterung der KiTa kalkulieren wir für Sie die möglichen Varianten. Damit haben Sie immer eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidungen.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Bilanzierung:
Kurz nach dem Ende eines Geschäftsjahrs bereiten wir für Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vor. Diese Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist wesentlicher Bestandteil des Rechenschaftsbericht des Vorstands und wird für die Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt benötigt. Bei Bedarf bereiten wir auch eine Bilanz für Sie vor.

Gleichwohl weisen wir darauf hin, dass wir keine Steuerberater sind und somit auch keinen Abschluss für Sie erstellen dürfen. Allerdings ist der von uns vorbereitete Abschluss schon sehr weit ausgearbeitet. Sie können ihn anhand der Kontoumsätze aus der Finanzbuchhaltung entweder selbst bis ins Detail überprüfen und unterzeichnen oder dies Ihrem Steuerberater überlassen.